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AGB
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Infinity-Gold (Inhb. Suzan Akgündüz) und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Verkaufabschlusses in aktueller Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, mit Ausnahme derer, welche explizit schriftlich vereinbart sind. Vorraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die volle Geschäftsfähigkeit des Verkäufers.
2. Zusendung von Wertgegenständen
Die postalische Zusendungen von Wertgegenständen wie z.B. Gold, Silber, schmuck, Edelsteinen usw., geschieht auf Risiko des Versenders. Die Wahl des Versandunternehmens und die Option des versichertern Versands obliegt dem Kunden. Jeder Zusendung muss das online verfügbare Edelmetallbegleitschreiben in Schriftform und Unterzeichnet beigefügt sein. Der Verkäufer sichert zu, dass die zu veräussernden Wertgegenstände sein Eigentum sind. Die zugesandte Ware muss im Edelmetallbegleitschreiben aufgeführt sein. Die Art der Kontaktaufnahme sowie die Kontoinformationen zur Ankaufsabwicklung müssen im Begleitschreiben angegeben werden.
3. Preisangebot
Nach der Analyse der uns zugesandten Wertgegenstände erstellen wir dem Verkäufer ein Angebot. Die Art der Kontaktaufnahme zur Angebotsunterbreitung (Telefon, E-Mail, schriftlich) lässt sich im Edelmetallbegleitschreiben wählen. Maßgebend für das Preisangebot ist der tagesaktuelle Ankaufkurs, zum Zeitpunkt der Sendungsankunft. Ist keine Angebotsabgabe möglich, behalten wir uns vor, die Ware auf Kosten des Versenders an die Absenderadresse zurück zu versenden.
4. Warenmängel
Beschädigungen oder Wertmindernde Umstände werden nach Kentnisnahme durch unsere Analyse dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt. Der Verkäufer hat dafür sorge zu tragen, im Vorfeld bekannte Mängel anzugeben um zwischen bereits bestehenden Mängeln oder transportbeschädigungen differenzieren zu können.
5. Analyse
Für die zeitnahe Analyse der eingesendeten oder vorgelegten Wertgegenstände, gestattet der Verkäufer die Anwendung zerstörender Prüfungen zur Bestimmung des Reinheitsgrades der zu veräussernden Wertgegenstände.
6. Ankauf
Der Ankauf übersandter oder vorgelegter Ware erfolgt durch die Bestätigung des Verkäufers nach dem durch uns unterbreitetem Angebot. Die Angebotsware muss frei von rechten Dritter (z.B. Pfändungen) sein, und der Verkäufer verfügt über die volle Verfügungsbereitigung der angebotenen Wertgegenstände. Der Kaufpreis wird vor Ort in Bar ausgezahlt. Bei postalischer Zusendung wird der Betrag auf das im Begleitschreiben angegebene Bankkonto überwiesen. Ein Ankauf von Wertgegenständen von Unternehmen erfordert nach § 14 BGB eine gesonderte Anzeige. Dies setzt nach der Angebotsannahme die Zusendung einer entsprechenden Rechnung vorraus, welche nach Zustellung unverzüglich durch uns bearbeitet wird.
7. Rücksendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung durch Transport geht auf den Verkäufer über. Rücksendungen werden per Einschreiben auf Kosten des Versenders durchgeführt. Der Verkäufer ist verpflichtet, sofort nach Ankunft der Rücksendung, seine Ware auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und im Schadensfall unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt und die Rücksendung gilt als genehmigt. Schäden zerstörender Prüfungen bleiben hiervon unberührt.
8. Datenschutz
Alle erhobenen Kundendaten wie Anschrift, E-Mail Adressen, Kontonummern, Telefonnummern etc., unterliegen der Geheimhaltung und werden ledeglich ihm Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Infinity-Gold (Inhb. Suzan Akgündüz) und dem Kunden verwendet. Sämtliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der von uns angekauften Wertgegenstände geht mit Zahlung des Ankaufpreises an uns über.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
11. Gerichtstand und Erfüllungsort
Gerichtstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel.
12. Schlussbestiummung / Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder meherer Bestimmung dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit sämtlicher sonstigen Bedingungen unberührt. Im Falle von unwirksamen Bestimmungen gilt deutsches Recht, welches der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.